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AGB - Mietgegenstände

Für Vermietung von Mietgegenständen der Just Happy Green Solutions gelten die folgenden Regelungen:

Die Just Happy Green Solutions (im Folgenden #JH genannt) vermietet als Vermieter an den Mieter den Mitgegenstand (Maschine, Geräte oder Werkzeug) auf der Grundlage eines Mietvertrages, der diese Bedingungen einschließt.

Durch die Anmietung erkennt der Mieter die Bedingungen des Mietvertrages an und versichert, dass diese genau beachtet werden.

Eigenschaft dieser Bestimmungen
  • Die Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter unterliegt den in diesen Bestimmungen

  • Der Mieter erkennt an, dass der Mietgegenstand Eigentum der #JH ist und dass jegliche versuchte Übertragung oder Untervermietung durch eine andere Person als durch die #JH unwirksam ist.

  • Die #JH gestattet dem Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich zu den Bedingungen des
    Mietvertrages zu nutzen.

  • Für die Koordination und Einsatzplanung ist die Geschäftsstelle der #JH zuständig. Eine rechtzeitige Anmeldung für einen Einsatz ist notwendig.

 

Zustandekommen des verbindlichen Mietvertrages
  • Der Abschluss eines Mietvertrages über den Mietgegenstand kann schriftlich oder digital erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post oder E-Mail übermittelt werden. Der Mieter stimmt den AGB sowie den Mietbedingungen der #JH bei Vertragsabschluss zu. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform auf dem Mietvertrag.

  • Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

 

Vertragsbeginn und Vertragsende
  • Durch die Abholung des Mietgegenstandes durch den Mieter beginnt die im Vertrag hinterlegte Laufzeit ab dem Zeitpunkt der Übernahme.

  • Erfolgt eine Auslieferung des Mietgegenstandes durch einen Spediteur oder einem Mitarbeiter der #JH, beginnt die im Vertrag hinterlegte Laufzeit mit der Übergabe des Mietgegenstandes.

  • Mit einer Rückgabe des Mietgegenstandes bei der #JH oder bei einer Übergabe an einen dafür vorgesehenen Transporteur, endet die Mietlaufzeit. Die im Vertrag festgelegte Mindestvertragslaufzeit bleibt von dieser Regelung unberührt.

  • Erfolgt keine Rückgabe und Kontaktversuch seitens des Mieters nach Ablauf der Vertragslaufzeit innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende, wird der Mietgegenstand bei der zuständigen Behörde angezeigt und als gestohlen gemeldet. Die #JH ist jederzeit bereit diese zurückzuziehen, sollte es zu einer außer juristischen Einigung zwischen den Vertragspartnern kommen.

 

Vertragsverlängerung
  • Eine Vertragsverlängerung erfolgt nicht automatisch.

Zur-Verfügung-Stellung des Mietgegenstandes durch die #JH
  • Die #JH stellt dem Mieter den Mietgegenstand sowie sämtliche erforderlichen Dokumente, Teile und Zubehör in gutem Gesamt- und Betriebszustand zur Verfügung.
    Der Mieter hat Gelegenheit, alle notwendigen Unterlagen bei der Übergabe der Mietgegenstände einzusehen. Besonders auf die Sicherheitshinweise und Vorschriften zur Unfallverhütung (UVV) wird bei der Übergabe hingewiesen, sowie die Dokumente (Betriebsanleitung, Merkblätter, Betriebsanweisungen) zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt und bei Bedarf mitgegeben.

  • Der Mieter und die #JH werden den Zustand des Mietgegenstandes zu Beginn des
    Mietverhältnisses überprüfen. Der Mieter ist verpflichtet, eventuell vorhandene Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe zu rügen, soweit diese erkennbar sind. Andernfalls erkennt er den Mietgegenstand als mängelfrei an. Sind Mängel vorhanden, so sind diese durch den Mieter selbst zu dokumentieren und vor Ingebrauchnahme des Mietgegenstandes an die #JH zu übermitteln.

  • Bei postalischem Versand des Mietgegenstandes wird ein 10-Tägiger Zeitraum für den Mietbeginn vereinbart. Mit einer bestätigten Abgabe am Zielort durch den Transporteur, beginnt der Mietzeitraum. Die vertraglichen Datumsangaben werden anhand des durch den Transporteur bestätigten Mietstartdatum angepasst und dem Kunden per E-Mail als PDF-Datei direkt nach Erstellung übermittelt. 

Montage/Demontage der Anlage oder Teile dieser
  • Die Montage/Demontage des Mietgegenstandes oder Teile dieser, erfolgt immer durch einen Mitarbeiter der #JH. Eine Montage einer Anlage oder von Teilen dieser, durch den Kunden ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung durch die #JH möglich. Eine entsprechende Zustimmung durch die #JH, muss schriftlich erfolgen und sämtliche betreffende Mietobjekte enthalten.

 

Wartungsarbeiten
  • Nötige Wartungsarbeiten werden in der Regel vor oder nach einer Vermietung an den entsprechenden Mietgegenständen durchgeführt. Kann eine Wartung in den Räumlichkeiten der #JH nicht durchgeführt werden, weil sich der Mietvertrag über einen Zeitraum von über 12 Monaten, durch Vertragsverlängerungen erstreckt. Muss der Mieter nach postalischer, elektronischer oder telefonischer Aufforderung, den Zugang zum Mietgegenstand gewähren und dessen Wartung während der regulären Geschäftszeiten der #JH ermöglichen.

  

Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter und Haftung bei Verletzung der Obhutspflichten
  • Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde.

  • Der Mieter verpflichtet sich, auf den Mietgegenstand aufzupassen und er muss jegliche mitgelieferten und vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen wie vorgesehen einsetzen und benutzen.

  • Der Mieter verpflichtet sich, im Falle eines Schadens oder einem Defekt die #JH unter der im Mietvertrag angegebenen Nummer sofort zu informieren. Niemand darf den Mietgegenstand ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der #JH reparieren. Schäden sind unverzüglich bei der Geschäftsstelle oder unter der im Mietvertrag angegebenen Nummer zu melden.

  • Der Mieter verpflichtet sich, sich durch regelmäßige Sichtprüfung vom ordnungsgemäßen technischen und optischen Zustand vor jedem Einsatz neu zu überzeugen.

  • Der Mieter verpflichtet sich, bei der Feststellung irgendwelcher Mängel umgehend die #JH zu benachrichtigen.

  • Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche für den sicheren Betrieb des Mietobjektes bestehenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen und alle etwa bestehenden Schutzvorschriften, insbesondere im Bereich des Arbeitsschutzes, genau zu beachten und einzuhalten. Es ist Aufgabe des Mieters, sich über das Bestehen solcher Schutzvorschriften vor Inbetriebnahme des Mietobjektes vollständig zu informieren, eine irgendwie geartete Informationspflicht der #JH besteht insoweit nicht, der Mieter ist grundsätzlich selbst verantwortlich.

  • Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden am Mietobjekt, die aufgrund einer Verletzung seiner Obhutspflichten gemäß vorstehenden Regelungen entstehen.

  • Der Mieter haftet auch für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Mietobjekt entstehen.

  • Der Mieter haftet in gleichem Umfang ohne eigenes Verschulden auch für Schäden, die durch seine Helfer oder Familienangehörigen oder sonstige Dritte verursacht wurden. Dies gilt auch dann, wenn sich nicht feststellen lassen sollte, welche Person einen Schaden verursacht hat, bzw. die Identität einer Person oder des Schadensstifters nicht geklärt werden kann.

  • Die Verursachung des Schadens durch den Mieter wird vermutet, es sei denn, der Mieter weist durch Vorlage bildlicher oder schriftlicher Dokumentation nach, dass der Schaden bereits bei Übernahme des Mietobjektes vorhanden war.

  • Der Mieter kann verpflichtet werden, der #JH auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Mietobjekt infolge eines vom Mieter vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schadens nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder die #JH es nicht für eigene Zwecke nutzen kann.

  •  Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung sämtlicher Schadensersatzansprüche der #JH durch den Mieter tritt die #JH alle ihr möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüche zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.

  • Sowohl der Ausbau - auch von Teilen -, als auch das Anbringen bzw. der Anbau von zusätzlichem Zubehör oder Gerätschaften ist nur mit vorheriger Zustimmung der #JH zulässig. Dazu gehört auch das Anbringen von Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien.

  • Die #JH ist berechtigt, dem Mieter sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Entfernung von Anbauteilen, z.B. die Reparatur nach einer solchen Entfernung und den damit verbundenen Nutzungsausfall, in Rechnung zu stellen. Dazu gehören auch die Kosten zur Entfernung von Lackierungen, Aufklebern und Klebefolien.

  • Für normale Gebrauchspuren am Mietgegenstand erhebt die #JH keinerlei Schadensansprüche gegenüber dem Mieter, handelt es sich dabei um erhebliche Gebrauchspuren am Mietgegenstand die auf eine unsachgemäße Handhabung Schließen, ist die #JH berechtigt Reparaturkosten und ggf. eine Ausfallzahlung in Rechnung zu stellen.

  • Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, eine Neuware mit der Absicht zur Übernahme angemietet und es kommt anschließend nicht zu einer Übernahme, ist die #JH dazu berechtigt eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Diese wird im Mietvertrag festgehalten.

 

Verbotene Nutzung des Mietgegenstandes und Haftung bei Verstoß
  • Der geforderte verantwortungsvolle Umgang mit dem Mietobjekt erfordert unter anderem, dass das Mietobjekt ausschließlich für solche Arbeiten verwendet wird, für die es seiner Konstruktion und Bauart nach vom Hersteller vorgesehen und zugelassen ist. Der Mieter ist verpflichtet, sich insoweit selbst zu informieren und das Mietobjekt ausschließlich innerhalb der vom Hersteller oder dem Vermieter vorgeschriebenen Leistungsgrenzen oder sonstiger Werte zu betreiben. Sollten auch nach Lektüre der Betriebserlaubnis des Herstellers Zweifel an der Geeignetheit des Mietobjektes für die Ausführung bestimmter Arbeiten bestehen, darf der Mieter das Mietobjekt nicht für diese Arbeiten einsetzen. Die #JH übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Mietgegenstandes für den vom Mieter vorgesehenen Zweck.

  • In folgenden weiteren Fällen darf der Mieter den Mietgegenstand nicht benutzen oder dessen Benutzung zulassen:

  1. Nutzung für jegliche illegale Zwecke (Begehung von Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Zoll- oder Steuervergehen);

  2. Ein Betrieb oder dessen Ausfuhr ins Ausland ohne eine schriftliche Genehmigung durch die #JH.

  • Sollte der Mieter hiergegen verstoßen, haftet er gegenüber der #JH für jegliche Verbindlichkeiten, Kosten oder Schäden, die der #JH infolge der Vertragsverletzung des Mieters entstehen. Zudem kann der Mieter ggf. einen gewählten Haftungsbegrenzungs- oder Versicherungsschutz verlieren. Die #JH behält sich das Recht vor, den Mietgegenstand jederzeit und auf Kosten des Mieters zurückzunehmen, wenn der Mieter diesen Mietvertrag verletzt. Sollte die #JH zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner gegenüber Dritten haften, stellt der Mieter die #JH insoweit von den Ansprüchen Dritter frei, als die #JH von ihm Ausgleich verlangen kann.

  • Wird der Mietgegenstand aufgrund von polizeilichen Ermittlungen sichergestellt, ist dies mit einem Diebstahl oder mutwilligen Zerstören gleichzusetzen. Die #JH ist in diesem Fall berechtigt, dem Mieter den Mietgegenstand und weitere Mieteinnahmen nach Ablauf der Vertragslaufzeit in Rechnung zu stellen, sofern bis dahin keine Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgte.

 

Wer darf den Mietgegenstand benutzten?
  • Der Mietgegenstand darf nur vom Mieter oder von anderen, von ihm autorisierten Personen genutzt werden, für die der Mieter vollumfänglich haftet.

  • Der Mieter verpflichtet sich, keine Dritten ohne Zustimmung der #JH den Mietgegenstand nutzen zu lassen.

 

Haftung des Mieters bei Verlust oder Beschädigung
  • Der Mieter haftet gegenüber der #JH für sämtliche Schäden und Kosten, die der #JH im Falle eines Verlustes, einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Mietgegenstandes, seiner Dokumente, Teile oder seines Zubehörs während des Mietverhältnisses entstehen. Die Haftung erfasst auch alle Schäden, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind.

  • Die Haftung gilt nicht für Schäden, die der vertragsgemäßen Abnutzung entsprechen.

  • Die Haftung kann die Kosten für Reparaturen, Wertverluste des Mietgegenstandes, entgangene Mieteinkünfte, Abholungs- oder Lagerungskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr umfassen, welche die der #JH ggf. entstehenden Kosten für die Bearbeitung eines Anspruches aus dem Schaden am Mietgegenstand deckt. Im Schadenfall wird die #JH versuchen, den Mietgegenstand so schnell wie möglich zu reparieren.

  • Der Mieter haftet der #JH gegenüber nicht für Kosten oder Schäden, wenn das Schadensereignis oder der Schaden unmittelbar auf das Verschulden der #JH oder die Verletzung dieses Vertrages durch die #JH zurückzuführen ist oder wenn der Mieter nachweisen kann, dass der Verlust oder Schaden von ihm nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde.

 
Schaden, Diebstahl und Vandalismus
  • Der Mieter muss alle verursachten Verluste, Schäden oder Diebstähle im Zusammenhang mit dem Mietobjekt unverzüglich der #JH melden. Bei Diebstahl oder Schäden durch unbekannte Dritte ist dies unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.  Ein ggf. erstellter Polizeibericht ist umgehend nach Erhalt an die #JH postalisch oder digital zu übermitteln. Im Falle des Verstoßes gegen diese Unterrichtungspflichten erlöschen eine etwa vereinbarte Haftungsbeschränkung, erweiterte Haftungsbeschränkung bzw. Diebstahlschutz und der Mieter ist in vollem Umfang haftbar.

  • Im Falle eines Unfalls darf der Mieter keinesfalls eine Haftung anerkennen, eine Partei von der Haftung befreien, einen Anspruch befriedigen oder einen Haftungsausschluss akzeptieren, sondern sollten die Namen und Anschriften sämtlicher Beteiligter, einschließlich Zeugen, aufnehmen.

  • Im Fall eines Diebstahles muss ein Diebstahlbericht ausgefüllt und der #JH übergeben werden. Sollte der Mieter die Anforderungen dieser Ziffer nicht erfüllen, bieten ggf. durch den Mieter abgeschlossene Versicherungen zur Verringerung oder zum Ausschluss der Haftung des Mieters keine Deckung.

  • Der Mieter verpflichtet sich ggf. zur Zusammenarbeit mit der #JH und den Versicherern der #JH bei der Untersuchung oder bei sich ergebenden Rechtsstreiten aufgrund eines Verlustes oder einer Beschädigung des Mietgegenstandes.

  • Schadenersatzansprüche werden von der #JH bis zur Akteneinsicht gestundet, sofern zur Feststellung der Haftung Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten erforderlich ist. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch spätestens 6 Monate nach der Rücknahme des Mietobjektes zu laufen. Über den Zeitpunkt der Akteneinsicht wird die #JH den Mieter unterrichten.

 

Preise, Kosten und Abrechnung
  • Die im Mietvertrag von der #JH angegebenen Preise decken die zwischen dem Mieter und der #JH bei Anmietung vereinbarte Nutzung des Mietgegenstandes.

  • Die #JH behält sich vor, Mietmaschinen nur gegen Vorkasse auszugeben

  • Die tatsächlich geleistete Arbeit (z.B. Stunden, Tage) ist durch den Mieter ordnungsgemäß anzugeben. Die #JH behält sich vor, die angegeben Flächen/Stunden zu überprüfen. Sollte der Mietgegenstand über einen Zähler verfügen, so ist dieser bei Abholung und Rückgabe abzulesen.

  • Die Abrechnung erfolgt erst nach Rückgabe oder Erwerb des Mietgegenstandes. Bei einer Verlängerung des Mietvertrages erfolgt eine Zwischenabrechnung.

Zahlungsbedingungen
  • Die nach dem Mietvertrag vereinbarten Kosten hat der Mieter innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels an die #JH zu leisten.

  • Wenn der Mieter die der #JH im Rahmen dieses Mietvertrages geschuldeten Beträge nicht innerhalb dieser Zeit zahlt, behält sich die #JH das Recht vor, dem Mieter zusätzlich zu den offenen Beträgen Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) in Rechnung zu stellen.

  • Die personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) können zur Bonitätsprüfung an die Firmen SCHUFA AG und Creditreform übermittelt werden. Der Mieter kann bei diesen Firmen kostenfrei Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.

 
Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter
  • Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand in demselben Zustand wie bei Anmietung, vorbehaltlich vertragsgemäßer Abnutzung, mit denselben Dokumenten, Teilen und demselben Zubehör zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben.

  • Der Mieter und die #JH werden den Zustand des Mietgegenstandes bei Rückgabe überprüfen. Ein Vertreter von der #JH wird ggf. ein Mängelprotokoll anfertigen. Wird der Mietgegenstand mit Zustimmung der #JH direkt an einen Dritten weitergegeben, so trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Übergabe sich in dem vertragsgemäßen Zustand befunden hat. Bleibt der Mieter beweisfällig, trägt er die Kosten, um das Mietobjekt wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu verbringen.

  • Der Mietgegenstand ist gereinigt zurückzugeben. Die #JH ist berechtigt dem Mieter zusätzliche Kosten nach Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn diese notwendig sind, um den Zustand des Mietgegenstandes vor Anmietung unter Berücksichtigung der vertragsgemäßen Abnutzung wiederherzustellen.

  • Der Mietgegenstand muss an dem vereinbarten Ort innerhalb der vereinbarten Zeit zurückgegeben werden. Wenn der Mieter den Mietgegenstand außerhalb dieser Zeiten zurückgibt, trägt er bis zur Übernahme des Mietgegenstandes die volle Verantwortung für die Mietgegenstände.

  • Sollte der Mieter diese Anweisungen nicht befolgen, ist eine ordnungsgemäße Rückgabe nicht anzunehmen. Er trägt die Verantwortung für den Mietgegenstand, bis der #JH der Mietgegenstand wieder zur Verfügung steht. Der Mieter haftet keinesfalls, wenn er nachweisen kann, dass ein etwaiger Verlust oder eine etwaige Beschädigung des Mietgegenstandes von ihm nicht vorsätzlich, schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurde.

  • Sollte der Mieter es versäumen, den Mietgegenstand vereinbarungsgemäß zurückzugeben, kann die #JH für jeden weiteren Tag der Nutzung die bislang vereinbarte Miete zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 30 % als Nutzungsentschädigung berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der #JH sind dadurch nicht ausgeschlossen.

  • Solange im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, wird das Mietverhältnis sich nicht automatisch verlängern, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht den Vereinbarungen gemäß zurückgibt.

  • Bei einer Vertragsverlängerung nach Ablauf des ursprünglichen Vertragsende, kann die #JH auf die übliche Vermietungsmindestlaufzeit des Mietgegenstandes bestehen.

Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
  • Treten am Mietobjekt technische Defekte auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen, sofern es nicht möglich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben. Dies gilt nicht, sofern der Defekt auf einen Bedienungsfehler des Mieters zurückzuführen ist.

  • Der #JH bleibt jederzeit vorbehalten, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund (z.B. gegen den Mieter eingeleitetes Insolvenzverfahren) fristlos zu kündigen und den Mietgegenstand selbst oder durch Dritte auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt ebenso, wenn die Mietbedingungen, auch in Teilen, nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung führt zum sofortigen Verlust der Haftungsbeschränkungen/des Diebstahl- und Personenschutzes.

  • Im Falle einer Kündigung verzichtet der Mieter auf alle weitergehenden Ansprüche, es sei denn, für den technischen Defekt ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der #JH verantwortlich.

  • Endet der Vertrag aufgrund einer Kündigung, bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet.

Haftung der #JH
  • Die #JH haftet dem Mieter oder einem Dritten gegenüber nicht für Verluste oder Schäden aus dem Mietverhältnis, die auf andere Weise als infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der #JH oder einer anderen Verletzung dieses Mietvertrages durch die #JH entstehen. Die #JH haftet nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Verluste oder Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn und Mangelfolgeschäden. Durch diese Ziffer (17.1) soll die Haftung der #JH für Tod oder Personenschaden infolge eigener Handlungen oder Unterlassungen oder eine andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.

  • Die #JH haftet dem Mieter oder Dritten gegenüber nicht für Verlust oder Beschädigung des im Mietgegenstand zurückgelassenen Eigentums, weder während noch nach der Mietdauer, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung dieses Mietvertrages durch die #JH zurückzuführen ist. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für dieses Eigentum.

  • Die #JH kann die Leistung verweigern, soweit diese für sie unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Mietobjekt vor Beginn der Mietzeit durch einen technischen Defekt oder infolge höherer Gewalt so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich ist oder einen Aufwand erfordern würde, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und des Gebotes von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. Im Falle einer Nichtleistung sind Schadensersatzansprüche gegenüber der #JH - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der #JH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Bereits vor Eintritt der Unmöglichkeit vom Mieter geleistete Zahlungen hat die #JH dem Mieter zurückzuerstatten.

Haftpflichtversicherung
  • Die #JH ist gesetzlich verpflichtet, für bestimmte Mietgegenstände eine Haftpflichtversicherung, als Pflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist im Mietpreis enthalten. Teilweise ist auch eine Maschinenbruchversicherung für bestimmte Mietgegenstände abgeschlossen. Für den Fall, dass durch die Nutzung des Mietgegenstandes auf eine Weise, die eine Verletzung der Bedingungen dieses Mietvertrages durch den Mieter oder eine berechtigte Person darstellt, ein Dritter zu Tode kommt, einen Personenschaden erleidet oder Eigentum beschädigt wird, verpflichtet der Mieter sich gegenüber der #JH zu Ersatz, wenn die #JH verpflichtet ist, die Versicherer für jegliche Zahlungen an einen Dritten im Namen des Mieters und/oder einen Dritten zu entschädigen.

Datenschutz und personenbezogene Daten
  • Durch Abschluss dieses Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Angaben durch die #JH in Verbindung mit diesem Mietvertrag für die Zwecke der berechtigten Interessen der #JH einverstanden, einschließlich statistischer Auswertung, Bonitätskontrolle und Schutz seines Vermögens.

  • Wenn der Mieter diesen Mietvertrag verletzt, können seine personenbezogenen Daten dementsprechend Dritten offengelegt oder weitergeleitet werden, soweit dies erforderlich ist, um Ansprüche zu verfolgen oder uns entstehende Vermögensschäden zu verhindern.

  • Der Mieter hat das Recht, seine der #JH vorliegenden personenbezogenen Angaben einzusehen und ggf. zu korrigieren.

  • Die #JH ist berechtigt, die Maschinen mit einer GPS-Überwachung auszustatten und zusätzliche Daten für die Abrechnung zu erfassen sowie den jeweiligen den Standort des Mietobjektes zu ermitteln.

  • Mit Abschluss dieses Mietvertrages stimmt der Mieter der Datenschutzerklärung zur Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Der Mieter erklärt sich mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag mit der genannten Datenschutzerklärung einverstanden. Es gilt die EU-DSGVO sowie die BDSG.

  • Die Parteien verpflichten sich, das Datengeheimnis zu wahren und die Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit der Parteien bekannt werden bzw. die be- oder verarbeitet werden, dürfen von den Parteien nicht zu einem anderen als dem zur jeweils rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck genutzt oder anderen zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung des jetzigen Vertragsverhältnisses der Parteien fort. Die Parteien werden auch die im Rahmen dieses Vertrages tätig werdenden Nachunternehmer / Nachunternehmen bei ihrer Beauftragung auf die Einhaltung des Datengeheimnisses und der Vertraulichkeit schriftlich verpflichten. Die Datenschutzinformationen sind auf der Just Happy Green Solutions Homepage (www.just-hash.de) einzusehen.

Auslegung
  • Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrages gemäß geltendem Recht (vollständig oder teilweise) ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar werden, so gilt diese Bestimmung bzw. dieser Teil einer Bestimmung insoweit nicht als Teil dieses Mietvertrages; die übrigen Bestimmungen dieses Mietvertrages bleiben jedoch vollständig in Kraft.

  • Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus dem Mietvertrag.

  • Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund des Mietverhältnisses entstehen können. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem die #JH ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht des Bezirkes ausschließlich zuständig ist, in dem sich das vermietete Objekt befindet.

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AGB - Mietgegenstände

AGB für den Online-Shop

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

1. Geltungsbereich
  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

 
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
  • Der Kaufvertrag kommt zustande mit Just Happy Green Solutions e.K.

  • Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

 

3.Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
  • Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch

  • Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht über das Internet zugänglich.

 
4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen. Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten erfahren Sie auf unserer Homepage (www.just-hash.de) unter den Versandinformationen.

 

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

 

Vorkasse

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

PayPal Plus

In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen als PayPal Services an. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über PayPal keine Registrierung bei PayPal voraus. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellvorgang.

 

 

PayPal, PayPal Express

Um den Rechnungsbetrag über die Zahlungsoption PayPal bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt.

 

PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.

 

Kreditkarte über PayPal

Ihre Karte wird durch PayPal nach Versendung der Ware belastet.

 

Lastschrift über PayPal

Die Zahlung per Lastschrift über PayPal setzt eine Adress- und Bonitätsprüfung voraus und erfolgt direkt an PayPal. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Die Kontobelastung erfolgt vor Versendung der Ware.

 

Kauf auf Rechnung über PayPal

Der Kauf auf Rechnung über PayPal setzt eine Adress- und Bonitätsprüfung voraus und erfolgt direkt an PayPal.

 

Sofort by klarna

Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Sofort GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München bezahlen zu können, müssen Sie über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Ihr Konto wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.

 

Barzahlen by viacash

Ist Barzahlen vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie einen Zahlschein, welchen Sie sich ausdrucken, bei einer der Barzahlen-Partnerfilialen (https://www.viacash.com/?lang=de#map) an der Kasse scannen lassen und den Betrag dort bar begleichen können. Alternativ können Sie sich einen Zahlcode via SMS auf Ihr Handy schicken lassen, den Zahlcode der Kassiererin in der Barzahlen-Partnerfiliale (https://www.viacash.com/?lang=de#map) nennen und den Betrag dort bar begleichen. Die Barzahlen-Partnerfiliale übermittelt in Echtzeit die Zahlungsbestätigung, woraufhin der Versandprozess unmittelbar gestartet wird. Alle dm-Filialen sind hierbei als Partnerfilialen ausgeschlossen.

 

Amazon Pay

Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe S.C.A. 38 avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg („Amazon“) bezahlen zu können, müssen Sie bei Amazon registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird innerhalb eines Bankgeschäftstages nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.

6. Widerrufsrecht
  • Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu.

  • Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

 
7. Eigentumsvorbehalt
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  • Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

8. Transportschäden

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

 

Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

 

9. Gewährleistung und Garantien
9.1. Mängelhaftungsrecht

Gegenüber Verbrauchern gilt:
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

 

Gegenüber Unternehmern und unter Kaufleuten gilt:

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist

  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)

  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder

  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

Beschränkungen gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der vorige Satz gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

Regelungen gegenüber Kaufleuten
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

 

9.2. Garantien und Kundendienst

Garantien

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

 

Kundendienst

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Montag bis Freitag von 12:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefon-Nr. +49 (0)151/581 348 74 sowie per E-Mail unter info@just-hash.de

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10. Haftung
  •  Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

    • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,

    • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

    • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

  • Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
    Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

 

11. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 
12. Schlussbestimmungen
  • Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

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