Versäumnis Hinweise
Wir sind immer daran interessiert, eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.
Wir gehen in erster Linie auch immer davon aus, dass es sich bei einer Nichtmeldung und Weiterbetrieb über die Vertragslaufzeit, um keine bösen Absichten seitens des Mieters handeln.
Ein Anruf oder E-Mail genügt, um die folgenden Maßnahmen zu verhindern oder rückgängig zu machen.
E-Mail: info@just-hash.de
Tel.: +49 (0)151/58134874
Kontaktformular
Versäumnisaufschlag
Sollte der Mieter es versäumen, den Mietgegenstand vereinbarungsgemäß zurückzugeben, behält sich die Just Happy Green Solutions das Recht vor, für jeden weiteren Tag der Nutzung die bislang vereinbarte Miete zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 30 %, als Nutzungsentschädigung zu berechnen.
Diebstahls Anzeige
Sollten wir 10 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeiten und ggf. Kontaktversuches von unserer Seite aus, nicht vom Mieter kontaktiert werden, müssen wir den Mietgegenstand als gestohlen melden. Dies würde eine Anzeige bei der für uns zuständigen Behörde bedeuten.
Bei einer Kontaktaufnahme seitens des Mieters, sind wir natürlich jederzeit bereit diese zurückzuziehen!
Entgangene Mieteinkünfte
Um die Mietpreise so günstig wie möglich zu halten, ist eine frühzeitige Weitervermietung nötig. Ist diese aus Gründen, die der Mieter nachweislich verursacht hat, nicht möglich, so können die entsprechenden entgangenen Mieteinkünfte dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Verzugszinsen
Wenn der Mieter die der Just Happy Green Solutions im Rahmen des Vertrages geschuldeten Beträge nicht innerhalb dieser Zeit zahlt, behält sich die Just Happy Green Solution das Recht vor, dem Mieter zusätzlich zu den offenen Beträgen Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) in Rechnung zu stellen.